• Ihre Heizkosten sind zu hoch?

  • Es wird nicht richtig warm und sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

  • Einzelne Bauteile müssen instand gesetzt werden?

  • Sie wollen wissen was machbar ist, ob es sich rechnet und gefördert wird?

                                                 ... dann ist die geförderte Vor-Ort-Energieberatung das richtige für Sie.

Vor-Ort-Beratung

Durch Sanierung kann der Energiebedarf erheblich gesenkt und aus einem Altbau ein Niedrig-energiehaus werden. Vergleichen Sie den Heiz-Energieverbrauch verschiedener Gebäudearten:

  

[BINE Informationsdienst, Energieeffiziente Altbauten, 2004]                      

Dies muss aber nicht mit einem Mal sondern kann auch durch ein langfristiges Konzept erreicht werden. Bevor der Eigentümer jedoch mit einzelnen Maßnahmen beginnt, sollte er wissen, was in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang sinnvoll ist. Z.B. sollte eine Heizung immer erst nach einer Dämmung ausgetauscht werden, damit sie nicht zu groß ausgelegt wird.

Dazu ist ein speziell auf das Gebäude zugeschnittenes Sanierungskonzept notwendig, das im Rahmen der Energieeinsparberatung erstellt wird. Sie  ist eine wichtige Hilfe für alle Eigentümer, die entscheiden müssen, welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden sollen und welchen Energiestandard das Haus später einmal haben soll.

Für eine Förderung muss die Beratung durch einen besonders qualifizierten und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberater durchgeführt werden.

Diese Seite beantwortet Ihnen folgende Fragen:

Weitere Informationen erhalten Sie bei BAU CHECK Ö² oder unter www.bafa.de.

 

Was beinhaltet die Vor-Ort-Beratung?

1.        Erfassung des Ist-Zustands
Bei der energetischen Bestandsaufnahme werden alle wichtigen Bauteile und die Anlagentechnik mit ihrer Nutzungsdauer sowie eventueller Schäden erfasst. Der Energiebedarf wird ingenieurs-mäßig berechnet und ausgewertet.
Sie erfahren, an welchen Stellen Ihr Haus zu viel Energie verbraucht, wie Sie Energie einsparen können und wie sich die Arbeiten mit der baulichen Instandsetzung koppeln lassen.

2.    Mögliche Sanierungsalternativen
Daraus werden gemäß Ihren Wünschen verschiedene Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen entwickelt. Die können einzelne Maßnahmen aber auch ganze Sanierungskonzepte sein.
Der Energiebedarf wird vor und nach Durchführung der Maßnahmen dargestellt.
Zusätzlich werden die Alternativen hinsichtlich ihrer Schadstoffemissionen und ihrer  Wirtschaftlichkeit untersucht.

3.        Anfertigung eines Beratungsberichts
Der Bericht beschreibt:
    - den Ist-Zustand von Gebäude und Heizung mit den energetischen Schwachstellen,
    - die Maßnahmen sowie
    - eine Zusammenfassung der Ergebnisse mit den Empfehlungen
Sie bekommen eine allgemeinverständliche Grundlage für Ihre Entscheidungen, in der Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen in Ruhe nachlesen können.

3.        Persönliches Beratungsgespräch
Zum Abschluss der Beratung wird Ihnen der Bericht persönlich übergeben und der Inhalt in einem Gespräch erläutert und noch offene Fragen beantwortet werden.  

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Wie teuer ist eine Vor-Ort-Beratung?

Eine individuelle detaillierte Beratung ist arbeitsaufwändig. Der Preis richtet sich nach Größe und Kompliziertheit des Gebäudes und der vorhandenen Unterlagen.
Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung im gesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach der Art des Objektes, bzw. der Anzahl der Wohneinheiten und beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Kosten für Sie (kleines einfaches Einfamilienhaus): ca. 490 € (inkl. MwSt., Förderung abgezogen)

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Wer wird gefördert?

Es werden grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer gefördert, deren Gebäude vor 1994 gebaut wurden. Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude beziehen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind nur solche Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.

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Wie läuft das Antragsverfahren?

Den Antrag auf den Zuschuss und die Abwicklung übernimmt der Energieberater, indem er vor Beginn der Beratung den Antrag beim BAFA einreicht. Die Beratung darf erst nach der Zuteilung durch das BAFA beginnen.

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