... dann ist die geförderte Vor-Ort-Energieberatung das richtige für Sie. |
Vor-Ort-Beratung
Durch Sanierung kann der Energiebedarf erheblich gesenkt und aus einem Altbau ein Niedrig-energiehaus werden. Vergleichen Sie den Heiz-Energieverbrauch verschiedener Gebäudearten:
[BINE Informationsdienst, Energieeffiziente Altbauten, 2004] Dies muss aber nicht mit einem Mal sondern kann auch durch ein langfristiges Konzept erreicht werden. Bevor der Eigentümer jedoch mit einzelnen Maßnahmen beginnt, sollte er wissen, was in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang sinnvoll ist. Z.B. sollte eine Heizung immer erst nach einer Dämmung ausgetauscht werden, damit sie nicht zu groß ausgelegt wird. Dazu ist ein speziell auf das Gebäude zugeschnittenes Sanierungskonzept notwendig, das im Rahmen der Energieeinsparberatung erstellt wird. Sie ist eine wichtige Hilfe für alle Eigentümer, die entscheiden müssen, welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden sollen und welchen Energiestandard das Haus später einmal haben soll. Für eine Förderung muss die Beratung durch einen besonders qualifizierten und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberater durchgeführt werden. Diese Seite beantwortet Ihnen folgende Fragen: Weitere Informationen erhalten Sie bei BAU CHECK Ö² oder unter www.bafa.de. Was beinhaltet die Vor-Ort-Beratung?
1.
Erfassung des Ist-Zustands 2. Mögliche
Sanierungsalternativen 3.
Anfertigung eines Beratungsberichts 3.
Persönliches Beratungsgespräch Wie teuer ist eine Vor-Ort-Beratung?
Eine individuelle detaillierte Beratung ist arbeitsaufwändig.
Der Preis richtet sich nach Größe und Kompliziertheit des Gebäudes und der
vorhandenen Unterlagen. Wer wird gefördert?
Es werden grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer gefördert, deren Gebäude vor 1994 gebaut wurden. Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude beziehen. Ausgeschlossen von der Förderung sind nur solche Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. Wie läuft das Antragsverfahren?
Den Antrag auf den Zuschuss und die Abwicklung übernimmt der Energieberater, indem er vor Beginn der Beratung den Antrag beim BAFA einreicht. Die Beratung darf erst nach der Zuteilung durch das BAFA beginnen. |
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