Energieausweis
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Ist ein Energieausweis Pflicht?
Seit 2009 ist der Energieausweis gemäß
Energieeinsparverordnung EnEV bei Neuvermietung, Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Für unsanierte kleine Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten darf seit dem 1.10.2008 nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Für alle anderen Gebäude besteht die Wahlfreiheit. Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werde Aushangpflicht: Bei öffentlichen Nichtwohngebäuden mit mehr als 1000m² Nutzfläche und Publikumsverkehr ist der Energieausweis auszuhängen. Grundlage: Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) vom 16.12.2002 hat alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Dafür wurden in Deutschland das Energieeinspargesetz EnEG und die Energieeinsparverordnung EnEV novelliert. In der EnEV wurde auch festgeschrieben, wie der Energiepass aussieht und wer ihn ausstellen darf. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit 2002.
Was unterscheidet einen Verbrauchs- und einen Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der
Nutzer für Heizung und Warmwasser-bereitung an. Für den Bedarfsausweis wird mit einer
Analyse von Bausubstanz und
Heizungsanlage der Energiebedarf unter normierten Bedingungen
berechnet. Er ist dadurch unabhängig vom individuellen
Nutzerverhalten.
Energietacho eines Bedarfsausweises [Quelle: dena/BMVBS]
Wie wird der Energieausweis erstellt?
Wer einen Energieausweis benötigt muss ihn nicht beantragen, sondern beauftragt einen qualifizierten Energieausweisaussteller. Bei der Suche hilft die Ausstellerdatenbank der dena (www.zukunft-haus.info). Mit dem Energieausweisaussteller wird geklärt, welcher Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) am besten für das Haus geeignet ist und welche Detailtiefe und Vorgehens-weise bei der Erstellung sinnvoll ist. Eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller für die Erfassung der Gebäudedaten schreibt die Energieeinsparverordnung 2009 nicht vor. Allerdings kann nur in einer Vor-Ort-Begehung der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst werden, so dass BAU CHECK Ö² nur Energieausweise für Gebäude ausstellt, bei denen eine Vor-Ort-Begehung stattgefunden hat. Dabei wird die Dämmqualität der gesamten beheizten Hüllfläche untersucht und weitere Gebäudemerkmale aufgenommen. Je ausführlicher und präziser die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises. Der Vor-Ort-Termin ist eine wesentliche Grundlage für sinnvolle Modernisierungsempfehlungen. Spätestens zur Besichtigung des Gebäudes sollte der Eigentümer möglichst vollständige Informationsunterlagen zum Gebäude vorlegen. Dazu zählen Pläne, Schnitte, Fotos (insbesondere von Umbaumaßnahmen), Energieverbrauchsabrechnungen, Schornsteinfegerprotokoll Wird der Energieausweis dem Eigentümer vom Aussteller persönlich übergeben, können die Details erörtert und das mögliche weitere Vorgehen besprochen werden. Die Kosten für die Energieausweiserstellung variieren je nach Gebäudetyp, Größe und Geometrie sowie nach der Detailtiefe der Datenaufnahme und dem Umfang eventueller Beratungsleistungen. Sollen Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, bietet sich eine Kombination mit der geförderten Vor-Ort-Energieberatung an: Zunächst werden in der Energieberatung sinnvolle Maßnahmen ausgesucht, im nächsten Schritt umgesetzt und zum Schluss der Energieausweis mit den verbesserten Energiekennwerten ausgestellt. Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Diese Frage hat der Gesetzgeber im Rahmen der Energieeinsparverordnung geregelt. Der Aussteller muss besonders für die Ausweiserstellung qualifiziert sein. Die in der dena-Datenbank Datenbank gelisteten Aussteller haben ihre Qualifikation bereits nachwiesen. Weitere Informationen erhalten Sie bei BAU CHECK Ö² oder unter www.bafa.de. |
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